BJCP Wettbewerbe
In Deutschland erfreut sich Heimbrauen immer größerer Beliebtheit.
Dabei hat sich das Brauen zu Hause seit den Zeiten der Hobbythek kontinuierlich weiterentwickelt und ist heute für viele zum erfüllenden Hobby geworden. Es liegt in der menschlichen Natur das man sich, mit zunehmendem Wissen- und Erfahrungsstand auch mit Gleichgesinnten messen will.
Seit 2006 sponsoren die American Homebrewer Association (AHA) und Beer Judge Certification Program (BJCP) ein gemeinsames Programm das den Rahmen für anerkannte Brauwettbwerbe zur Verfügung stellt. Dieses Sanctioned Competition Program (SCP) ist dabei verantwortlich diese Wettbewerbe zu beaufsichtigen und deren Durchführung und Ergebnisse anzuerkennen.
Die BJCP bietet dabei nur den Rahmen für Brauwettbewerbe an und autorisiert diese. Die BJCP führt aber selbst keine Wettbewerbe durch. Die Wettbewerbe werden von unabhängigen Einzelpersonen oder Organisationen geplant und durchgeführt. Dabei können BJCP Mitgleider beteiligt sein, müssen aber nicht. Um von der BJCP als Wettbewerb anerkannt zu werden, müssen folgende Mindestregeln erfüllt sein:
1. Die Veranstalter haben das Recht, ihre Wettbewerbe nach eigenem Ermessen durchzuführen solange sie sich innerhalb dieser Minimalregeln bewegen. Das Regelwerk soll nur den weiten Rahmen für ein angenehmes Wettbewerbserlebnis bieten, soll aber die Veranstalter nicht einengen. Das Handbuch (noch nicht auf Deutsch verfügbar) bietet eine gute Anleitung und Ratschläge, ist jedoch nicht bindend. Es ist aber durchaus sinnvoll einen bestimmten Ablauf beizubehalten, den viele Juroren gewohnt sind
2. Das Recht Juroren und Helfer auszuwählen, obliegt einzig und alleine den Organisatoren die den Wettbewerb durchführen. Kein Juror hat das verbriefte Recht für Wettbewerbe ausgewählt zu werden und zwar unabhängig welchen Rang er innehat.
3. Die Organisatoren haben das Recht, störende Juroren oder Helfer, oder solche die Ihre Aufgabe nicht vollständig erfüllen, des Wettbewerbes zu verweisen oder zu ersetzen und Ihnen die Teilnahme an zukünftigen Wettbewerben, die sie veranstalten, zu untersagen.
4. Die Organisatoren haben das Recht, Bewertungsbögen von Juroren, die Ihre Aufgabe nicht vollständig erfüllen von der Gesamtbewerbung auszuschließen.
5. Wettbewerbsspezifische Regeln müssen vorher veröffentlicht werden und dürfen am dem Zeitpunkt von dem an sich die Teilnehmer registrieren können bis zum Ende des Wettbewerbs nicht mehr verändert werden. Die Einhaltung nicht veröffentlichter Regeln kann nicht eingefordert werden. Wenn bestimmte Wettbewerbsbiere für eine Auszeichnung nicht in Frage kommen, so müssen die Hinderungsgründe im Vorherein bekanntgegeben werden.
6. Die Bewertung muss fair gegenüber allen Teilnehmern sein. Die Wettbewerbsregelungen müssen für alle gleich gelten und angewandt werden.
7. Die Wettbewerbsbiere müssen blind verkostet werden. Den Juroren darf die Identität der Brauer, die Biere eingereicht haben, nicht offengelegt werden. Helfer dürfen nur „mitbewerten“ wenn sichergestellt ist dass auch sie die Identität des Brauers, der das Bier eingereicht hat, nicht kennen und somit ausgeschlossen ist dass sie bewusst oder unbewusst die Bewertung beeinflussen. Juroren können bei Wettbewerben, bei denen sie Biere bewerten, ebenfalls Biere einreichen, sie dürfen aber nicht die Kategorien bewerten in denen sie Biere eingereicht haben.
8. Alle eingereichten Wettbewerbsbiere werden gegen die Stilbeschreibung verkostet, die vor dem Wettbewerb veröffentlicht werden muss. Dabei werden die aktuellen BJCP Stilbeschreibungen bevorzugt. Allerdings ist deren Verwendung kein zwingendes Kriterium. Es ist nur sicherzustellen, dass den Juroren und den Brauern, die Biere einreichen, die gleichen Stilbeschreibungen vorliegen.
9. Jedes Verkostungs- und Bewertungspanel muss mindestens aus zwei maximal aus vier Juroren bestehen. Diese Zahlen beinhalten auch alle nicht BJCP Juroren. Eventuell überzählige Juroren sollten nach Möglichkeit dazu angehalten werden als Stewards/ Helfer zu fungieren oder das Bewertungsgeschehen zu beobachten, solange sie nicht als störend empfunden werden und solange genug Bier zur Verfügung steht.
10. Die Juroren müssen das Beste der in Frage kommenden Biere auswählen. Weder die Organisatoren, noch die Helfer bestimmen die Bewertung, die Rangfolge oder die Sieger, sondern nur die Juroren. Die Sieger dürfen nicht auf Grund der Punkte alleine bestimmt werden, wenn mehrere Verkostungspanels die Sieger bestimmen.
11. Den Brauern oder Einreichern ist unbedingt Feedback zu geben. Die BJCP Bewertungsbögen werden bevorzugt, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bewertungsbögen sind den Einreichern zeitnah zurückzugeben.
12. Der Bericht des Organisators an die BJCP muss innerhalb von 21 Tagen eingereicht werden, wobei das „BJCP Organizer Reporting System“ bevorzugt wird. Zur Vergabe der Erfahrungspunkte muss die BJCP Erfahrungspunkte Matrix (BJCP Experience Point Award Schedule) angewandt werden.
13. Die Datenschutz Policy der BJCP muss angewandt werden. Die Daten der Juroren dürfen nur zur Wettbewerbsdurchführung verwendet und nicht mit Dritten geteilt werden.
14. Die BJCP Richtlinie für Menschen mit körperlichen Einschränkungen muss angewandt werden.