AGB Ticketshop

1. Veranstalter

Veranstalter der HBCon ’25 ist der
Heimbrauconvention e.V.,
Roßlenbruch 21a, 42799 Leichlingen,
vertreten durch den 1. Vorsitzenden Bodo Wester,
Roßlenbruch 21a, 42799 Leichlingen.
Registergericht: AG Gießen,
Registernummer: VR 4985

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über den Ticketshop geschlossenen Verträge zwischen dem Besucher und dem Veranstalter, der Heimbrauconvention e.V.

Die Einbeziehung von entgegenstehenden oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden widersprechen wir.

Durch den Erwerb der Veranstaltungstickets kommt ein personalisierter Besuchervertrag zustande, der den Kunden nach Maßgabe dieser AGB zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung berechtigt.

3. Vertragsabschluss, Zahlungsmöglichkeiten

Das Angebot zum Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den „Zahlungspflichtig bestellen“-Button angeklickt hat. Der Vertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit mit der Zustellung der Bestellnummer oder Zusendung der elektronischen Tickets zustande.

Das Angebot im Ticketshop richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Die maximale Ticketanzahl pro Kunde ist auf 4 Tickets je Veranstaltung beschränkt. Für den Kauf von Angeboten des Kursprogramms „Brewer’s Campus“ ist der Besitz einer gültigen Eintrittskarte zur Heimbrau Convention erforderlich.

Die Bezahlung ist über PayPal und Kreditkarte (Visa/Mastercard/American Express) möglich. Der Gesamtpreis der Bestellung wird sofort mit Vertragsabschluss fällig. Bei nicht erfolgter Zahlung kann der Veranstalter nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Tickets stornieren.

Den Vertragstext kann der Kunde über seinen Browser speichern oder ausdrucken. Er wird nach dem Vertragsschluss auch vom Veranstalter gespeichert, ist dem Kunden aber nicht zugänglich.

4. Personalisierte Tickets

Die Tickets sind personalisiert. Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung besteht nur für die auf dem Ticket namentlich bezeichnete Person in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Eine kostenfreie Umpersonalisierung der Tickets auf anderen Namen ist über den Link der Bestätigungs-E-Mail (Bestellverwaltung) bis 14 Tage vor Veranstaltung und nur durch den ursprünglichen Käufer möglich.
Der ursprüngliche Käufer trägt im Rahmen einer Bestellung für mehrere Einzelpersonen auch Sorge dafür, dass die Angaben über diese namentlich bezeichneten Personen korrekt sind und sie Kenntnis dieser AGB erlangt haben.

Der Weiterverkauf von Tickets ist untersagt.

5. Stornierung durch den Kunden

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis zum 31.12.2024 in der Bestellverwaltung möglich.

Nach vorgenanntem Datum ist der Veranstalter berechtigt, zu nachfolgenden Stichtagen diese Stornogebühren einzubehalten:
Storno bis 01.02.2025: 50 % des Ticketpreises
Storno bis 01.03.2025: 75 % des Ticketpreises
Storno ab 02.03.2025: 100 % des Ticketpreises

Ausgenommen von diesen Regelungen ist der Jurywettbewerb, der aufgrund des früheren Einsende- und Verkostungszeitraums nur bis zum 15.11.2024 kostenfrei storniert werden kann und danach mit 100 % Stornogebühr berechnet wird.

Die Kontaktadresse für Fragen rund um Stornos lautet tickets@heimbrauconvention.de.

6. Stornierung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Ticketerwerber schuldhaft gegen Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder wenn er versucht, diese zu umgehen (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Ticketerwerber, Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot, Verstoß gegen die Teilnahmebeschränkung auf 2G). Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Sofern es sich bei den erworbenen Tickets nicht um Veranstaltungstickets im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach der folgenden Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

8. Jugendschutz

Kinder unter 14 Jahren sind nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Jugendlichen ab 14 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist die Teilnahme auch dann gestattet, wenn sie die schriftliche Erlaubnis einer personensorgeberechtigten Person mitführen. Ein Formular ist auf Anfrage beim Veranstalter erhältlich. Im Übrigen gelten die Vorschriften des JuSchG.

9. Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung

Wird die Durchführung der gebuchten Veranstaltung unmöglich, so wird dem Teilnehmer gegen Vorlage des erworbenen Tickets und der Rechnung der volle Kaufpreis erstattet. Sofern der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung nicht zu vertreten hat, erlischt der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises 6 Monate nach Veranstaltungsabsage.

10. Infektionsschutz

Der Veranstalter kann zum Schutz der Besucher vor übertragbaren Krankheiten, auch über amtliche Auflagen hinausgehend, angemessene Infektionsschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Teilnehmer festlegen. Diese können etwa Hygiene- und Abstandsregeln, besondere Wegeführung, eine Maskenpflicht in besonderen Bereichen, sowie Tests (z.B. PCR, Antigenschnelltest) und die Dokumentation des Aufenthalts umfassen. Der Besucher erklärt sich bereit, diese Maßnahmen und Verhaltensregeln zu beachten und etwaige Kosten selbst zu tragen.

Zeigen sich beim Besucher vor Veranstaltungsbeginn körperliche Symptome, die auf eine Infektionskrankheit (SARS-CoV-2, Influenza, Erkältung, etc.) hindeuten können, ist er verpflichtet, auf eine Teilnahme zu verzichten. Zeigen sich diese Symptome erst nach Veranstaltungsbeginn, ist dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, die gegen diese Auflagen des Infektionsschutzes verstoßen.

11. Haftungsbeschränkung

Für Personenschäden haften wir unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12. Biersteuer auf mitgebrachte Biere zum Verzehr und für Wettbewerbe.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der biersteuerrechtlichen Vorschriften jedem der Teilnehmer der HBCon für das von ihm hergestellte Bier obliegt. Nach Urteil des FG Düsseldorf 12.01.2022, Aktenzeichen 4K 2875/19 VBi, kann auch von Hobbybrauern hergestellltes Bier, dass auf der HBCon unentgeltlich anderen Teilnehmern zum Verkosten oder Probieren angeboten wird nach § 41 Abs. 1 BierStV von der Biersteuer befreit sein, wenn die übrigen Voraussetzungen dafür (von Haus- und Hobbybrauern in ihrem Haushalt ausschließlich für den eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft) vorliegen.

13. Foto- Film- und Audioaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung

Der Verein Heimbrauconvention e.V., im folgenden HBCon genannt, fotografiert und filmt während dieser Veranstaltung. Die Aufnahmen finden Verwendung auf den Webseiten, in Printmedien und in den sozialen Netzwerken des Vereins. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung und im Rahmen der journalistischen Berichterstattung. Von anderen Teilnehmern, wie auch von anwesenden Film- und Fernsehteams, werden ebenfalls Aufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung angefertigt.

Mit dem Abschluss der Buchung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden. Der Teilnehmer ist ebenfalls damit einverstanden, dass aus der Veröffentlichung keine Vergütungs- oder sonstige Ansprüche entstehen. Wenn sich ein Teilnehmer nicht ablichten lassen möchte, möge er bitte auf eine Buchung verzichten, oder seine Ablehnung spätestens beim einchecken kund tun. Insbesondere möge er sich dann während der Veranstaltung von Fernseh-, Funk- und Presseteams fernhalten.

Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann jederzeit, auch nach Beendigung der Veranstaltung, widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

13.1 Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

Die HBCon fotografiert bzw. filmt auf dieser Veranstaltung im öffentlichen Interesse. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO.

13.2 Empfänger der personenbezogenen Daten

Das Bild- und Tonmaterial wird ggf. intern an mit der Bearbeitung befasste Vereinsmitglieder der HBCon, an externe Dienstleister (z.B. Agenturen, Druckereien) im Zusammenhang mit der Erstellung von Print- und Online-Produkten der HBCon sowie an Journalisten zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der HBCon weitergegeben.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt bei der Verbreitung über

Facebook von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland,
Instagram von der Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA,
YouTube von der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,
X, vorm. Twitter, von der Twitter IUC., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA.
Facebook, Twitter, Google und Instagram sind unter dem EU-USA Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und halten hierdurch aktuell das europäische Datenschutzrecht ein.

Die unter 13.4 aufgeführten Rechte muss der Teilnehmer beim jeweiligen Drittanbieter geltend machen. Auf die Speicherung und Löschung von Daten, die an Drittanbieter übermittelt wurden, hat die HBCon keinen Einfluss.

13.3 Dauer der Speicherung

Die Daten werden von der HBCon bis auf Widerruf gespeichert und veröffentlicht. Im Falle einer externen Auftragsvergabe werden die Daten nach Abschluss des Auftrags umgehend von den Auftragnehmern (z.B. Fotografen, Grafikdesignern, Druckereien) von deren Datenträgern gelöscht.

13.4 Rechte der Betroffenen

Der Teilnehmer hat gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über seine von der HBCon verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), ein Recht auf Berichtigung seiner personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO), ein Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) der Daten, die bei der HBCon gespeichert wurden, ein Recht auf Einschränkung derselben Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) durch die HBCon und ein Recht auf Widerruf seiner Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Diese Rechte beschränken sich auf die Verarbeitung durch die HBCon und übertragen sich nicht automatisch auf alle an Dritte weitergegebenen Daten. Ggf. sind weitere Löschanträge z.B. bei Facebook oder Google durch den Teilnehmer selbst vorzunehmen.

13.5 Widerrufbarkeit der Einwilligung

Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Eine bereits vorgenommene Datenverarbeitung bleibt somit rechtmäßig.

Kontaktdaten für den Widerruf
13.6 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Gemäß Art. 77 DSGVO steht dem Teilnehmer ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit poststelle@datenschutz.hessen.de

13.7 Verantwortlich für die Datenerhebung
Heimbrauconvention e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden:
Bodo Wester, Roßlenbruch 21a, 42799 Leichlingen

13.8 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bodo Wester, datenschutz@heimbrauconvention.de

 

Leichlingen, im August 2024